AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gästeführerin Jeanette Kaltenhauser zu den Wein-Kultur-Führungen

Allgemeiner Hinweis:

Für die Durchführung der von Ihnen gewünschten Führung ist der Gästeführer verantwortlich, der Vertragspartner ist.

Er haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung des Gästeführers bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitraums und ist begrenzt auf den Betrag des Führungshonorars. Eventuelle Ansprüche sind unverzüglich bei dem Gästeführer anzumelden.

Kosten von Ab- und Umbestellungen:

Bei normalen Gästeführungen werden ab dem siebten Tag bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin grundsätzlich 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

Ausfallhonorar:

Bei späterer Abbestellung oder Nichterscheinen der Gruppe: grundsätzlich 100 % des vereinbarten Honorars.

Wartezeit des Gästeführers:

Der Gästeführer wartet nach dem vereinbarten Termin 15 Minuten auf das vollständige Erscheinen der Gruppe. Der vermittelte Gästeführer steht ab dem vereinbarten Zeitpunkt für die gebuchte Zeit – inklusive der Wartezeit – zur Verfügung; die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit!

Honorarzahlung:

Vor der Führung in bar direkt an den Gästeführer oder im Voraus über die vereinbarte Kontoverbindung.

Fremdsprachige Führungen:

Für englischsprachige Führungen wird ein Zuschlag in Höhe von 30 € pro Führung erhoben.

Maximale Teilnehmerzahl:

30 Personen; bei größeren Gruppen sind weitere Gästeführer erforderlich. Sollte entgegen einer anders lautenden Bestellung die maximale Teilnehmerzahl dennoch überschritten werden, so kann die Qualität der Führung nicht garantiert werden.

Minimale Teilnehmerzahl:

10 Personen (alternativ: Kosten für 10 Teilnehmer); für privat gebuchte Führungen

Hinweis zu Kirchen und Kapellen:

Bei kirchlichen Veranstaltungen (Hochzeit, Taufe, Konzert etc.) kann es trotz Bestätigung kurzfristig dazu führen, dass die Kirche nicht von innen besichtigt werden kann; dies ändert jedoch nichts an dem vereinbarten Führungshonorar. Wir versuchen in diesen Fällen, einen adäquaten Ersatz für die Kirche zu bieten, und bitten um Ihr Verständnis; eine Kirche ist ein lebendiges Gotteshaus und kein Museum!

Betreten von Gebäuden:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten von Türmen, Brunnenhäusern oder sonstigen Gebäuden im Rahmen einer Führung auf eigene Gefahr erfolgt!

Hinweise zu Kutschfahrten/Bahnfahrten:

Den Hinweisen des Fahrpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Für evtl. Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

Hinweis zu Erlebnisführungen:

Bedingt durch Interaktionen zwischen Gästen und Erlebnisführern kann die Dauer der Führung, abhängig von der Gruppengröße, variieren. Werden Im Rahmen einer Erlebnisführung auf Wunsch des Gastes Fackeln verwendet, so hat der Gast sicherzustellen, dass die Fackeln nur an erwachsene Teilnehmer der Erlebnisführung ausgegeben werden. Für Schäden, die durch die unsachgemäße Handhabe einer Fackel entstehen, kann der Gästeführer nicht haftbar gemacht werden. Sollten Fackeln trotz dieses Hinweises durch Kinder getragen werden, so haften die Eltern bzw. der anwesende Betreuer für entstehende Schäden und nicht der Gästeführer. Wir bitten, brennende Fackeln weder an Häusern auszuschlagen noch rennend wegzuwerfen, sondern nur in den dafür vorgesehenen Behältern, auf die Sie der Gästeführer hinweisen wird, zu löschen. Abgebrannte oder gelöschte Fackeln sind dem Gästeführer zurückzugeben.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und interessanten Aufenthalt bei den Wein-Kultur-Führungen rund um Alzenau, Hörstein und Michelbach!

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